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Wer Strom und Wärme gleichzeitig erzeugt, spart Brennstoff und entlastet die Umwelt.

Bei herkömmlicher Stromerzeugung in einem Kraftwerk mit Kohle, Erdgas, Öl oder einem anderen Energieträger wird ein Generator angetrieben. Dabei entsteht auch Wärme, die oft nicht weiter genutzt wird. Nur etwa 37 Prozent der in Kondensationskraftwerken eingesetzten Energie wird tatsächlich in Strom umgewandelt, der Rest geht als Abwärme verloren. Für 90 Endenergieeinheiten verliert ein BHKW nur 10 Einheiten Primärenergie, statt 54 Einheiten Primärenergie bei Kohlekraftwerken wie z.B. Hamburg Moorburg.


Heizungsanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugen gleichzeitig hochwertigen Strom und Wärme zur Beheizung des Gebäudes. Die durch die Strom und Wärme-erzeugung verbesserte Primärenergieausnutzung erzeugt etwa 34% weniger CO2 (Kohlendioxid), als bei konventioneller getrennter Bereitstellung von Wärme und Strom.


Die Investition in ein BHKW hat sich in etwa 4 Jahren refinanziert, wenn etwa 80% des erzeugten Stromes im Gebäude selber verbraucht wird.

Da die Einspeisevergütung mit dem KWK-Bonus von 5,41 ct/kWh) für 10 Jahre nach dem KWK-Gesetz festgeschrieben ist, kann das BHKW in den verbleibenden 6 Jahren ein sattes Plus erwirtschaften. Auch nach den 10 geförderten Betriebsjahren arbeitet das BHKW noch lohnend und erzeugt Strom für den Eigenverbrauch.


Gern erstellen wir eine sehr transparente Wirtschaftlichkeitsrechnung für Ihr angedachtes BHKW.


Rufen Sie einfach an.

Mit herzlichen Grüßen


Dipl.-Ing. Ralf Blohm


Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2016 werden für unsere BHKW-Module, die nach dem 01.01.16 beauftragt und in in Betrieb gehen, ein Zuschuss für selbst erzeugte und selbst genutzte Elektrische Energie von 4,0 Ct pro kWh ausbezahlt. Der Zeitraum hierfür beträgt 60.000 Vollbenutzungsstunden. Der Zuschuss zur Einspeisevergütung (für nicht selbst genutzte elektrische Energie) beträgt nun 8,0 Ct pro kWh.